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Die Botschaft stellt den deutschen Verlobten bei Vorlage oder
Zusendung eines Ehefähigkeitszeugnisses eine Konsularbescheinigung
aus (Bearbeitungsdauer 2 bis 3 Tage). Vorzulegen bzw. zuzusenden
sind außerdem die Pässe (bzw. Passkopien) der Verlobten.
Ferner sind bei Beantragung der Konsularbescheinigung von den
Verlobten jeweils folgende Angaben zu machen: Personalien, Passdaten,
Angabe von Beruf, Arbeitgeber und monatlichem Nettoverdienst,
Angabe von 2 Referenzpersonen mit Anschrift in Deutschland, die
Personalien der Eltern der Verlobten sowie Angabe, ob der jeweilige
deutsche Verlobte dritten Personen zu Unterhalt verpflichtet
ist, und wenn ja, wem und in welcher Höhe. Wenn die obigen
Unterlagen/Angaben vollständig vorliegen, kann die Konsularbescheinigung
vorbereitet werden. Rückfragen seitens der Botschaft für
den Fall, dass die Unterlagen/Angaben noch nicht vollständig
sind, erfolgen nicht. Ggfls. müssen bei Abholung diese Rückfragen
geklärt und mit einer längeren Wartezeit am Tage der
Aushändigung der Konsularbescheinigung gerechnet werden. III. Hinweise zu Ziffer I und II Bei der Eheschließung vor dem thailändischen Bezirksamt wird oft auf Vorlage des Scheidungsurteils des/der deutschen Verlobten bestanden. Es empfiehlt sich daher, das Scheidungsurteil mitzunehmen. Die Verlobten sollten sich darüber hinaus bei dem jeweiligen thailändischen Standesamt erkundigen, ob dieses zusätzlich die Legalisation der Konsularbescheinigung durch das thailändische Außenministerium in Bangkok verlangt. In diesem Fall ist die Bescheinigung von den Verlobten dort noch vorzulegen (Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Tage). Die Botschaft kann keine Auskunft darüber geben, ob die Bearbeitungsdauer beim Außenministerium ggfls gekürzt werden kann, in etwa bei Vorlage eines Flugtickets, wenn der Weiterflug noch am gleichen Tag ist. Der Botschaft stehen weder Anschriften noch e-mails thailändischer Standesämter zur Verfügung. Grundsätzlich werden für Eheschließungen nach hiesiger Erfahrung bei thailändischen Standesämtern keine Termine benötigt. Ob Eheschließungsakte außerhalb der Räumlichkeiten des Standesamts, beispielsweise am Strand, vorgenommen werden können, hängt von der Willigkeit des Standesbeamten und der Bereitschaft der Verlobten ab, hierfür den erbetenen Finanzbeitrag zu leisten. Diesbezügliche Fragen können nicht von der Botschaft beantwortet werden. Nach der Eheschließung sollte die thailändische Heiratsurkunde über die Botschaft legalisiert werden (Anlegung eines Familienbuchs in Deutschland). Die Urkunde kann der Botschaft auf dem Postweg zugesandt werden und wird nach Abschluss der Legalisation (Bearbeitungszeit ca. 6-8 Wochen) gegen Kostenrechnung nach Deutschland zurückgeschickt. IV. Gebühren Legalisationen (pro Urkunde) 25,-Euro Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen
und Einschätzungen der Botschaft im For the Geman embassy Website up dates and to please check with conslute and embassy to assure all info is correct! here
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